Kennen Sie das Gesetz? Grundsätzlich ist es verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume zu fällen.
Sicherlich gibt es Ausnahmen, doch versteifen Sie sich nicht auf diese! Denn Gesetze gibt es nicht ohne Grund. Sollten Sie sich in keiner außerordentlichen Situation befinden ist es zu befolgen. Punkt. Im Zweifel fragen Sie unbedingt bei den Behörden nach.
Besonders Vögel werden geschützt, oft gibt es folgende Situation: Ein Nest befindet sich weit oben im Baum, dort kann gar nicht eingesehen werden. Seien Sie also nicht zu voreilig mit einem Urteil. Ganz anders sieht es aus in (Vor-)Gärten etc: Besteht die Gefahr etwa nach einem Gewitter, dass Bäume umzustürzen drohen – holen Sie Hilfe bzw. jemanden Offiziellen, der das kontrolliert.
Das Gesetz gilt übrigens auch für Hecken. Dort gibt es ebenfalls einige Vogelarten, die bevorzugt in Bodennähe brüten.
Der beste Zeitpunkt zum Fällen ist damit der späte Herbst. Dann sind Temperaturen noch angenehm, der Boden noch nicht gefroren.